Wissen18.08.2026
Die EU-KI-Transparenzpflicht ist in Kraft. Sind Schweizer KMU davon betroffen?
Seit dem 2. August 2026 gilt in der EU die KI-Transparenzpflicht: Wer KI für das Erstellen von Bild, Video, Audio oder Text einsetzt, muss das entsprechend kennzeichnen. Was bedeutet das für Schweizer Unternehmen?

Das EU-AI-Gesetz ist weltweit einzigartig. Er regelt den Umgang mit KI-Modellen und KI-generierten Inhalten und tritt seit zwei Jahren stufenweise in Kraft. Seit Februar 2025 gilt zum Beispiel das Verbot von KI-Praktiken mit unannehmbarem Risiko wie Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Seit dem 2. August 2026 nun gelten die sogenannten KI-Transparenzverpflichtungen nach Artikel 50 des EU-AI-Gesetzes. Was bedeutet das genau?
EU-KI-Act: Sind Sie Anbieter, Betreiber – oder beides?
Der EU-AI-Act unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI. Ein Anbieter ist «eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System oder ein KI-Modell für allgemeine Zwecke entwickelt oder ein KI-System oder ein KI-Modell für allgemeine Zwecke entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, unabhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich geschieht».
Auf Deutsch: Anbieter sind all jene, die KI-Systeme an andere weitergeben – egal ob sie damit Geld verdienen oder nicht. Dabei müssen Sie nicht gleich den nächsten Claude entwickeln: Auch Agenten gelten in der Regel als KI-Systeme. Geben Sie Ihren tollen neuen LinkedIn-Post-Agenten also an andere weiter, sind Sie in den Augen des EU-KI-Gesetzes Anbieter.
Betreiber hingegen sind all jene, die KI unter ihrer geschäftlichen Aufsicht einsetzen – und zwar explizit nur im geschäftlichen Kontext. Die persönliche, nicht berufliche KI-Nutzung ist davon ausgenommen. Damit betrifft der EU-KI-Act so ziemlich jedes Unternehmen, das mit der EU handelt – inklusive Schweizer KMU.
Fall 1: Support-Chat per KI
Ist Ihre neue Supportmitarbeiterin eine KI? Dann müssen Sie dies ab der ersten Interaktion offenlegen. Beziehen Sie die Support-KI von einer Drittpartei? Dann liegt die Verantwortung für die Transparenz zunächst beim Anbieter: Dieser muss das System so konzipieren, dass den menschlichen Gesprächspartner:innen sofort klar ist, dass sie gerade mit einer künstlichen Intelligenz reden. Sie nutzen einen eigens entwickelten Support-Agenten exklusiv? Dann sind Sie als Betreiber in der Pflicht.
Fall 2: KI-generierte Bilder, Videos und Audio
Sie bespielen Ihre Socials mit coolen KI-Videos? Dann ist Transparenz womöglich Pflicht.
Wer ein KI-System einsetzt, das Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die einen Deep Fake darstellen, muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.»
EU-KI-Gesetz, Artikel 50, Abschnitt 4
Das Zünglein an der Waage ist hier der Begriff Deep Fake: Die EU definiert diesen als KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die existierenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und als authentisch wahrgenommen werden. Das heisst:
- Ein Reiseunternehmen, das eine Szene auf dem Matterhorn generieren lässt, muss diese also kennzeichnen. Ist die Szenerie offensichtlich der Fantasie entsprungen und so gar nicht lebensecht, entfällt die Transparenzpflicht.
- Ein Modelabel, das seine Kreationen per KI auf einen New Yorker Runway bringt, muss dies kennzeichnen. Ebenso, wenn es ein künstlich generiertes Model verwendet, das lebensecht wirkt.
- Das Kunden-Testimonial ist KI-generiert? Auch wenn die Person frei erfunden ist – sofern es sich um eine täuschend echte Szene handelt, braucht es ein KI-Label. Auf das Label verzichten kann, wer Illustrationen oder Zeichnungen verwendet. Oder mit der Aufnahme von echten, ehrlichen Statements.
Gut zu wissen: Anbieter von KI-generierten Inhalten müssen diese ab dem 2. Dezember 2027 mit einem Wasserzeichen kennzeichnen. Bis dahin liegt die Kennzeichnungspflicht allein bei den Betreibern. Und damit wahrscheinlich bei Ihnen.
Fall 3: KI-generierte Blogbeiträge
Bei KI-generierten Texten wie Blogartikeln liegt der Fall etwas anders: Die meisten Marketing- und Werbetexte fallen nicht unter die Transparenzverpflichtung. Denn erstens gilt die Transparenzverpflichtung nur für Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Ein Werbe- oder Marketingtext ist davon (meistens) ausgenommen.
Wer ein KI-System einsetzt, das Text generiert oder manipuliert, der zu dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss offenlegen, dass der Text künstlich generiert oder manipuliert wurde.»
EU-KI-Gesetz, Artikel 50, Abschnitt 4
Zweitens entfällt die Transparenzverpflichtung, sobald die KI-generierten Inhalte von Menschen geprüft oder redigiert werden. Übernimmt ein Mensch oder ein Unternehmen als juristische Person die Verantwortung für die Textinhalte, kann noch so viel KI drinstecken – offenlegen muss man das nicht. Ein weiterer Grund, auch beim Text auf das Prinzip «Human-in-Control» zu setzen.
Und wie sieht die KI-Kennzeichnung aus?
Wie Sie KI-generierte Inhalte richtig kennzeichnen, finden Sie im Verhaltenskodex der EU. Sie stellt auch gleich passende Icons zur Verfügung, die Sie herunterladen und direkt einsetzen können. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung sofort und allen bei der ersten Interaktion mit dem entsprechenden Inhalt klar ist.
PS: Auch wenn wir das nicht offenlegen müssten: Jeden einzelnen Buchstaben des Haupttextes hat ein Mensch getippt. KI hat das FAQ und die Zusammenfassung entworfen, Menschenhirne haben sie angepasst.
Häufige Fragen zur EU-KI-Transparenzpflicht in der Schweiz
Was ist das EU-AI-Gesetz?
Das EU-AI-Gesetz (EU AI Act) ist das erste umfassende, sektorübergreifende Regelwerk für KI weltweit. Es regelt die Entwicklung, das Inverkehrbringen und den Betrieb von KI-Systemen in der EU und gilt auch für Unternehmen ausserhalb der EU, die KI in der EU anbieten oder EU-Bürger:innen betreffen.
Seit wann gilt das EU-AI-Gesetz?
Inkrafttreten: 1. August 2024
Stufenweise Umsetzung:
- Seit Februar 2025: Verbot von KI-Praktiken mit unannehmbarem Risiko (z. B. Social Scoring)
- Ab 2. August 2026:Transparenzpflichten (z. B. Kennzeichnung von KI-Inhalten) und Anforderungen für Hochrisiko-KI
- Ab 2. Dezember 2027:Wasserzeichen-Pflicht für KI-generierte Inhalte (durch Anbieter)
Wer ist von den Transparenzpflichten betroffen?
- Anbieter: Unternehmen oder Personen, die für KI-Systeme entwickeln oder unter eigenem Namen/Marke vertreiben (z. B. Agenturen, die KI-Tools anbieten).
- Betreiber: Unternehmen, die KI im geschäftlichen Kontext nutzen (z. B. KI-Support, KI-generierte Inhalte für Marketing).
- Ausnahme: Privatpersonen, die KI nicht beruflich nutzen.
Gilt die Transparenzpflicht auch für Schweizer Unternehmen?
Ja, wenn sie:
- KI-Systeme in der EU anbieten,
- Inhalte für EU-Bürger:innen erstellen (z. B. Marketing, Social Media),
- KI-Ergebnisse in der EU nutzen (z. B. Kredit-Scoring für EU-Kunden).


